Schadensmeldungen

Der Landesverband Württembergischer Imker e.V. hat mit dem Versicherungsmakler 

Gaede & Glauerdt ein umfassendes Versicherungspaket für seine Mitglieder abgeschlossen.

Jedes Mitglied mit Bienenvölkern ist automatisch mitversichert.

Imker Globalversicherung:

z.B. Vandalismus, Tierhalterhaftpflicht, Produkthaftpflicht, Sturmschäden, Hochwasserschäden, Diebstahl, Vergiftung, Rechtsschutz.- und Unfallversicherung

Wird zusätzlich vom Imker selbst mit Versicherung abgeschlossen:

Imker Zusatzversicherung:

(höhere Versicherung von z.B. Bio-Imkerei, etc.) 

Freiwillige Ergänzungsversicherung:

(z.B. Bienenhaus, etc.)

 

Schadensabwicklung:

Allgemeines:

Die formelle Abwicklung macht der Schadensbeauftragte, meistens der 1. Vorsitzender oder dessen hierfür beauftragte Vertreter schadensfaelle@bezirks-imkerverein-vaihingen-enz.de, für den betroffenen Imker. Der Imker ist zur Zusammenarbeit und zur Verfügungstellung der unten angeführten Informationen angehalten, da sonst eventuell keine Versicherungsleistung erfolgt.

 

Es ist der Schadensbeauftragte zuständig in dessen Gebiet der Schaden aufgetreten ist.

Info beim örtlichen Imkerverein.

 

Bilder von Schadensfall machen und ausdrucken.

 

Das Verändern, Aufräumen der Schadensstätte vor der Besichtigung ist primär unzulässig. Ausnahme, wenn dadurch ein größerer Schaden vermieden werden kann.

Praktische Abwicklung: Vorbereitung

Jeder Verdacht und Schaden muss unmittelbar in einer „Anzeige gegen Unbekannt“ bei der ortsansässigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Der Imker erhält ein polizeiliches Aktenzeichen, das für den Versicherer Grundvoraussetzung ist, überhaupt in Leistung zu gehen.

 

Gleichzeitig, spätestens innerhalb 3 Tagen, muss der Schadensbeauftragte über den Schaden informiert werden und der Schaden gesichtet werden. Er erstellt Schadensgutachten.

 

Der Schadensbeauftragte hat 3 Monate Zeit den Schaden dem Landesverband zu melden, der den Fall dann dem Versicherer weiterleitet. Ziel ist jedoch Schadensfall zügig abzuarbeiten.

Jeder Schaden (außer Haftpflicht) muss durch Schadensbeauftragten aufgenommen werden.

Besonderheit bei Vergiftungen:

Bei Verdacht auf Vergiftungen ist sofort das Landratsamt/Untere Veterinärbehörde und Untere Landwirtschaftsbehörde zu verständigen. Nur diese sind berechtigt rechtsichere Proben beim Imker und mögliche Verursacher zu entnehmen und einer rechtssicheren und für den Imker aktuell kostenlosen Analyse zuzuführen. Für den Schadensersatz durch die Versicherung ist es notwendig, wie beschrieben den Schadensbeauftragten zu Informieren und den Schaden aufzunehmen. Die Versicherung reguliert den Vergiftungsschaden, wenn z. B. kein Verursacher ermittelt werden konnte.

 


Checkliste zur Schadensmeldung:

Notwendige Formulare, bringt Schadensbeauftragter mit:

  • Schadensanzeige zur Imker Globalversicherung
  • Schadensgutachten
  • Ergänzende Angaben zur Schadensbesichtigung
  • Haftpflicht-Schaden-Anzeige
  • Probeentnahme, mind.1000 Bienen bei Vergiftungsverdacht, Pflanzenproben (mind.100g) 

Vorbereitende Tätigkeiten bzw. Infos durch Imker:

  • Anzeige bei örtlich zuständigen Polizeidienststelle (Aktenzeichen geben lassen)
  • Gleichzeitig, aber spätestens innerhalb 3 Tage Schadensbeauftragten informieren
  • Datum und Uhrzeit bzw. möglicher Schadenszeitraum
  •  Schadensort (Gewann, Flurstück, Ort)
  •  Schadensbild, vermutete Ursache, kurze Beschreibung
  • Datum der Anzeige gegen Unbekannt bei Polizei, Dienststelle, Aktenzeichen
  • Datum und Uhrzeit des gemeldeten Schadens an Schadensgutachter, durch z.B.
  • ausgedruckte Bilder des Schadens
  • Anzahl aller Völker am 01.01. des Schadensjahres
  • Anzahl der Völker zum Schadenszeitpunkt
  • Anzahl der Ableger bei Schadenszeitpunkt
  • Adresse des betroffenen Imkers, Mitgliedschaft in welchem Ortsverein, Bankverbindung
  • Alter, Kaufnachweis des Materials, Belege 
  • Welcher Landesverband (BIV Vaihingen/Enz ist im Landesverband Württemberg)
  • Bestehen noch andere Versicherungen: z.B. freiwillige Ergänzungsversicherung, Imker Zusatzversicherung, Imkerei Betriebsversicherung oder sonstige Versicherungen (z.B. Unfallversicherung...)

Allgemeine Informationen:

Es sind nur die gemeldeten Völker versichert und werden im Schadensfall prozentual durch Versicherung verrechnet.

Beispiel: 80 Völker sind vorhanden, nur 40 gemeldet= Schadensersatzleistung nur 50% der ermittelten Schadenssumme.

Fragen über Leistung und Infos z.B. bezüglich Zusatzversicherungen des Versicherungsnehmers an 

Gaede & Glauerdt: Internetseite: gaedeglauerdt.de (weiter unter Imkerversicherung)

 

Alle Angaben ohne Gewähr und rechtsverbindliche Richtigkeit

Stand April 2022